Digitales Verbandbuch

Aufzeichnung einer Erste-Hilfe-Leistung oder eines meldepflichtigen Wege- oder Arbeitsunfalls

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Über Erste-Hilfe-Leistungen oder meldepflichtige Wege- oder Arbeitsunfälle müssen Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen behandeln wir vertraulich.

Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist.

Diese Aufzeichnungen sind auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Bitte informiere Deine Team- oder Projektleitung, wenn Du einen Unfall gemeldet hast.

Zuordnung der Unfallmeldung

Betrieb oder Projekt?
Art des Unfalls

Unfallmeldung

Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens

Sei so detailliert wie möglich.

Erste-Hilfe-Leistungen

Sei so detailliert wie möglich.
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