Über Erste-Hilfe-Leistungen oder meldepflichtige Wege- oder Arbeitsunfälle müssen Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen behandeln wir vertraulich.
Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist.
Diese Aufzeichnungen sind auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.